Sachverständigenbüro Hahn
 
Sachverständige für Architektenhonorare

Archiv

Am 08.05.2012 fand in Mainz der 5. Bausachverständigentag Südwest statt.

Als Fachtagung richtete sich der Bausachverständigentag Südwest an öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige sowie auch an Richter, Rechtspfleger und Rechtsanwälte, die mit Fragen des Bauwesens zu tun haben. Er bot den 120 Tagungsteilnehmern für ihre Tätigkeit als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aktuelle Informationen und eine Plattform zur Diskussion neuester Entwicklungen.
Dipl. Ing. Andreas Jardin, Architekt und Immobilienökonom aus Pulheim, berichtete über den Sachstand zur neuen Sachwertrichtlinie, die derzeit vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet wird und voraussichtlich noch im Sommer 2012 in Kraft treten soll. Diese wurde durch das In-Kraft-Treten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) am 01.07.2010 und der damit erforderlichen Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) erforderlich. Weitere Richtlinien werden folgen und sollen abschließend gemeinsam in einer Richtlinie zusammengeführt werden.
Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden steigen, mit der Folge, dass auch die Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden gestiegen sind und der Gebäudelüftung hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, damit Feuchte- oder Schimmelschäden nicht entstehen. Die Möglichkeiten mit einer Fensterlüftung eine ausreichende Wohnraumlüftung sicherzustellen ist begrenzt. Dipl. Physiker Matthias Laidig erläutert die unterschiedlichen Lüftungssysteme und stellt heraus, dass eine richtig geplante und ausgeführte Lüftungsanlage das Risiko von Feucht- und Schimmelschäden wesentlich reduziert.
Der Präsident der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen Dr.-Ing. Heinrich Bökamp berichtete über das mit Spannung erwartete Thema „Einsturz des Kölner Stadtarchivs“ im März 2009. Beim Einsturz des Kölner Stadtarchiv war zwei Menschen getötet worden. Er berichtete zum aktuellen Stand der Ermittlungen, die bis heute noch nicht abgeschlossen sind, stellte die bislang veröffentlichten Erkenntnisse vor und gab eine interessante Analyse der Schadensereignisse.
Dr.-Ing. habil. Helmut Will, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger aus Potsdam referierte über die Möglichkeiten der Mediation im Bauwesen, deren Ziel es ist, langwierige, meist über Jahre andauernde Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden. Er berichtete über die Prinzipien und Phasen der Mediation, diskutierte über die Vor- und Nachteile eines mit Fachkenntnis beschlagenen Mediators oder einer Mediatorin und erläuterte die vertraglich vereinbarte prozessbegleitende Mediation.
Über die mündliche Anhörung des Bausachverständigen und dem Recht der vor Gericht streitenden Parteien, den Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung Fragen zum Gutachten zustellen, dazu berichtete Paul Blaschke, Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz. Er strich die Anforderungen an die Sachverständigen heraus, die bei einer solchen Anhörung erwartet werden und setzte sich mit dem Problem des Sachverständigenbeweis auseinander.
In einer anregenden und lebhaft geführten Abschlussdiskussion stellten sich die Referenten den Fragen der Teilnehmer. Die von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Begutachtung der Honorierung von Leistungen der Architekten, Architektin Sabine Hahn moderierte die Veranstaltung.

Herbsttreffen Sachverständigen-Netzwerk Bau-SV.NET in Karlsruhe

Das Sachverständigen-Netzwerk Bau-SV.NET traf sich im September 2010 in Karlsruhe zum jährlichen Herbsttreffen.
Neben aktueller Weiterbildung und Erfahrungsaustausch zu baufachlichen Fragestellungen konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Gelegenheit nutzen, den Bundesgerichtshof zu besuchen.
Dr. Eick, der Pressesprecher des Bundesgerichtshofes führte die Sachverständigen durch den Bundesgerichtshof.

Besuch im Bundesgerichtshof im September 2010

Das Sachverständigennetzwerk Bau-sv.net hat sich turnusgemäß zum Herbsttreffen diesmal in Karlsruhe getroffen. Neben der Facharbeit und dem Erfahrungsaustausch zu aktuellen Fragen im Sachverständigenwesen, insbesondere im Baubereich, wurde die Gelegenheit genutzt, den Bundesgerichtshof zu besuchen.
         
Durch den Pressesprecher, Richter im 7. Zivilsenat, Herrn Dr. Eick, wurden wir herzlich aufgenommen. Voller Stolz erklärte Herr Dr. Eick, dass der Bundesgerichtshof die größte juristische Bibliothek, mit Dokumenten, die bis zu 400 Jahre alt sind, sein eigen nennt. Hier wird sämtliches Schrifttum, welches sich mit dem Zivil- und Strafrecht befasst, gesammelt und ist mit entsprechender Anforderung jedem Interessierten zugänglich.            
       
Zur Zeit ist das Palais des Bundesgerichtshof, in dem sich vier Sitzungssäle für die Zivilsenate befinden, eine Großbaustelle. Im Zuge der energetischen Modernisierung und mit Unterstützung des Konjunkturpaketes 2 wird derzeit das Obergeschoss des Altbaues umfangreich energetisch und optisch saniert. Es ist geplant, das gesamte obere Geschoss, das nach teilweiser Zerstörung im Krieg aufgesetzt worden war, in einzelnen Arbeitsschritten abzutragen und in seiner ursprünglichen Form wieder herzustellen.    
                                           
Im Sitzungssaal des 7. Zivilsenates, der für sich genommen eher einen nüchternen und zeitlosen Eindruck macht, bestand die Möglichkeit, sich über aktuelle Sachverständigen- fragen auszutauschen. Es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Aufgabe des Sachverständigen im Gut- achten ausschließlich die Tatsachenfeststellung unter der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik ist.           

Ausführungen zu rechtlichen Fragen, zu Minderungen oder auch zu nicht gestellten Fragen können die Befangenheit des Sachverständigen und die Nichtverwertbarkeit seines Gutachtens zur Folge haben. Grundsätzlich ist der Sachverständige verpflichtet, bei Unklarheiten im Beweisbeschluss, unabhängig ob Selbstständiges Beweisverfahren oder Klageverfahren, Rücksprache mit dem Gericht zu halten und um entsprechende Klarstellung zu bitten.
Die ersten Verfahren zum Thema Bauteilöffnung durch Sachverständige sind zwischenzeitlich beim BGH angekommen.
In einer kurzen Erörterung zwischen Sachverständigen und Richter wurden eine Vielzahl von Problemen, die mit der Bauteilöffnung durch Sachverständige und/oder der beweisbelasteten Partei im Zusammenhang offenkundig.
Begrüßenswert aus Sachverständigensicht wäre ihre Einbeziehung in die Richterausbildung, um für mehr Verständnis der Richterschaft für den Sachverständigen und seiner gutachterlichen Gerichtstätigkeit zu werben. Die Sachverständigen erhoffen sich hierdurch auch mehr Klarheit bei der Abfassung von Beweisbeschlüssen.
Der Hinweis, dass der Bundesgerichtshof sich ausschließlich mit der rechtlichen und nicht mit der tatsächlichen Nachprüfung der angefochtenen Urteile befasst, wurde nachdrücklich erläutert.
Der Besuch beim Bundesgerichtshof war herausragendes Erlebnis für alle Beteiligten.
Frank Deitschun, ö.b.u.v. Sachverständiger an Gebäuden, Bremen